Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Verbraucher sind natürliche Personen, denen keine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Im Nachhinein „Kunde“ genannt.
  2. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen-gesellschaften, die eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ausüben. Im Nachhinein „Kunde“ genannt.
  3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma WBT Vertriebs GmbH (im Nachhinein „wir“ genannt) und Verbrauchern oder Unternehmern. Entgegenstehende Bedingungen eines Kunden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und haben ansonsten keine Gültigkeit.
  4. An allen von uns erstellten Angeboten, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Grafiken, Berechnungen, Kostenvoranschlägen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen weder vervielfältigt noch geändert werden. Für die Weitergabe an Dritte benötigt der Kunde unsere Zustimmung. Kundenunterlagen dürfen von uns an solche Dritten weitergegeben werden, die zur Erfüllung von Lieferungen und Leistungen in Geschäftsbeziehung zu uns stehen.
  5. Wir weisen darauf hin, dass Kundendaten und vom Kunden an uns gesendete Unterlagen gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle gestellten Rechnungen, inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, sind zu den vereinbarten Terminen an die angegebene Bankverbindung der WBT Vertriebs GmbH zu zahlen.
  2. Sofern nicht anders auf Angeboten oder den Rechnungen vereinbart, sind die Preise ohne Abzug zu leisten.
  3. Ansprüche an uns kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist, schriftlich mit uns vereinbart oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
  4. Bei Lieferungen und Leistungen im Ausland, hat der Kunde alle öffentlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Zölle, etc.) zu tragen.
  5. Sollte ein Zahlungsverzug vorliegen, behalten wir uns vor, Verzugszinsen zu berechnen. Diese betragen 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

3. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Gegenstände der Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
  2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
  3. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wertminderung sowie Ein- und Ausbaukosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  4. Nach schriftlicher Vereinbarung kann dem Kunden ein Teil der Sicherungsrechte freigegeben werden.

4. Fristen für Lieferungen und Leistungen und Verzug

  1. Von uns individuell vereinbarte Fristen für Lieferungen und Leistungen sind einzuhalten, setzen aber den fristgerechten Eingang sämtlicher Unterlagen, sowie vereinbarter Zahlungsbedingungen voraus. Bei Nichteinhaltung, verlängern sich die Fristen angemessen.
  2. Fristverlängerungen sind außerdem gegeben bei :
    a. höherer Gewalt oder ähnlichen Ereignissen (Unwetter, Krieg, Aufruhr, Streik, Polizeimaßnahmen, Epidemie, etc.)
    b. Lieferengpässen oder –verzug eines Vorlieferanten
    c. Verzögerung von baulichen Maßnahmen
    d. Aussperrung oder nicht Zugänglichkeit des Geländes/Gebäudes
  3. Weitergehende Schadenersatzansprüche unserer Kunden wegen Verzögerung der Lieferungen und Leistungen bestehen nicht. Dies gilt nicht, wenn wir grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt haben.

5. Gefahrenübergang

  1. Mit Fertigstellung oder Inbetriebnahme der Lieferungen und Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden über.
  2. Alle weiterführenden Pflichten für den Betrieb einer Anlage (BHKW etc.) obliegen dem Kunden.

6. Lieferungen und Leistungen, Aufstellung und Montage

  1. Der Kunde stellt uns Energie und Wasser an der Baustelle zur Verfügung.
  2. Alle nötigen Angaben über bereits vorhandene Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnliche Anlagen sowie die statischen Angaben müssen uns zur Verfügung gestellt werden.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorgaben zum ordnungsgemäßen Betrieb einer Anlage zu erfüllen.
  4. Verzögern sich die weiteren Arbeiten oder die Fertigstellung der Anlage/des Auftrages durch nicht von uns zu vertretende Umstände (Unzugänglichkeit, verzögerte Arbeiten Dritter, etc.), so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen von uns zu tragen.
  5. Der Kunde ist für die Sicherung der Baustellen selbst verantwortlich. Für eventuelle Beschädigungen durch Dritte an bereits durch uns verbauten Materialien, Maschinen oder Geräten haftet der Kunde.
  6. Installationen im Rahmen eines Angebotes:
    Arbeitsleistungen die nicht zu einem Angebot gehören, werden separat in Rechnung gestellt. Der Kunde wird vom Monteur darauf hingewiesen, dass die Arbeiten nicht im Rahmen des Angebotes liegen.
  7. Sollten weiterführende Arbeiten bauseitig wichtig sein, z.B. das Isolieren von freiliegenden Leitungen zur Vermeidung eines Frostschadens, muss der Kunde dies selbst in Auftrag geben. Der Kunde wird im Rahmen des Angebotes oder eines Wartungsvertrages auf mögliche Gefahren hingewiesen.
  8. Reparatur oder Instandsetzung eines bestehenden Objektes:
    Kann das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
    a. der Kunde den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder
    b. der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Kunden nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann,
    ist der Kunde verpflichtet, unsere entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

7. Gewährleistung und Sachmängel

  1. Durch uns an den Kunden weiterverkaufte Waren (Maschinen, Einrichtungen, sonstige Gewerke): Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10-jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Kaufvertrages.
  2. Die Gewährleistungsfrist (§437 BGB) für Lieferungen und Leistungen beträgt 24 Monate. Für alle Maschinen beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 24 Monate, jedoch mit der Beschränkung auf maximal 9.000 Betriebsstunden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang. Festgestellte Mängel sind uns sofort schriftlich mitzuteilen.
  3. Von der Mängelbeseitigungspflicht (§439 BGB) sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung, unzulässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder gewaltsame Einwirkung des Kunden oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäße/n Abnutzung/Verschleiß entstanden sind. Kann die Mängelbeseitigung nicht durchgeführt werden weil
    a. der Kunde den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft verweigert oder
    b. liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Kunde diesbezüglich schuldhaft gehandelt
    hat der Kunde unsere Aufwendungen zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.
  4. Die Mängelbeseitigungspflicht gilt nicht für Mängel, die durch mechanische, thermische und chemische Einwirkung oder durch Überspannung und Blitzschlag entstehen.
  5. Voraussetzung für die Erhaltung der Gewährleistung ist die Durchführung und Dokumentation der Inbetriebnahme und der regelmäßigen und ordnungsgemäßen Wartungsarbeiten durch uns oder eines dafür geeigneten Handwerksbetriebes.
  6. Ist der Sachmangel auf Grund von Absatz 7.3 entstanden behalten wir uns das Recht vor, alle verursachten Aufwendungen zur Fehlersuche (Fahrtkosten, Personalkosten) zu berechnen.

8. Sonstige Schadenersatzansprüche

  1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  2. Weitergehende und andere als in Ziffer 7 ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte wegen Mängeln bestehen nicht, soweit wir nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haften.
  3. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  4. Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf der geltenden Verjährungsfristen für Sachmängelansprüche.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand ist bei allen Streitigkeiten, die sich aus Lieferungen und Leistungen ergeben, das Amtsgericht München, bzw. der Hauptsitz der Firma WBT Vertriebs GmbH. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  2. Für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.